Im österreichischen Strafprozess stellte eine vom Verkehrsministerium bestellte internationale Expertenkommission fest, es habe für derartige Standseilbahnen bis zum Katastrophentag „kein Gefahrenbild Brand“ bestanden. Bei der Übersetzung des Endberichts aus dem französischen Original gingen allerdings zwei Mitglieder der Expertenkommission „verloren“, darunter jener österreichische Ministerialbeamte, der den Umbau der Kapruner Gletscherbahn 1993 behördlich genehmigt hatte