Der Ermittlungsbericht

2007 stellt die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Verfahren gegen den deutschen Heizlüfter-Hersteller mangels Tatverdacht ein. In ihrem Ermittlungsbericht kommen die deutschen Behörden zu gänzlich anderen Ergebnissen als der österreichische Strafprozess. Dabei wurden den deutschen Ermittlern genau jene Beweismittel nicht übergeben, die den angeblichen „Produktions- und Konstruktionsfehler“ beim Heizlüfter belegen sollten. Der Verbleib dieser Beweismittel ist bis heute ungeklärt.

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Erstmals stellen die deutschen Ermittler fest, dass der Heizlüfter bestimmungswidrig verwendet sowie konstruktiv verändert wurde. Beides hatten die Gutachter im österreichischen Strafprozess nicht thematisiert.

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Auch der Feststellung des österreichischen Gerichts, wonach der Heizlüfter in den Zug eingebaut werden durfte, weil er mit allen Prüfzeichen versehen war, widersprechen die deutschen Ermittler.

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Jener Gutachter, der im österreichischen Strafverfahren den angeblichen „Produktions- und Konstruktionsfehler“ des Heizlüfters begründet hatte, ging von falschen Voraussetzungen aus: Er war der Meinung, dass die zentrale Aufhängung von Ventilator und Heizstern bereits beim Ausbau des Heizlüfters aus dem Zug gebrochen war und formulierte auf Basis dessen sein Gutachten. Jener zweite Sachverständige, der ihm den beschädigten Heizlüfter übergeben hatte, hat ihn offenbar nicht darüber informiert. Die Autoren des Buches „155“ können heute nachweisen, dass der Heizlüfter nach dem Ausbau Funktionstests unterzogen wurde, also voll funktionsfähig war.

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Jener oben erwähnte „zweite Sachverständige“ beschreibt in seinem Gutachten einen Funktionstest an dem beschädigten Heizlüfter und will so nachweisen, dass die glühende Heizwendel die Kunststoff-Rückwand des Heizlüfters berührt und in Brand gesetzt habe. Er erwähnt in seinem Gutachten aber nicht, dass der Heizstern, ein im Betrieb 600 Grad heißes Teil, die Rückwand nur berühren konnte, weil er zuvor (von Unbekannt) verbogen worden war.

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Das Deutsche Kunststoff Institut in Darmstadt kann das von österreichischen Gutachtern festgestellte Schadensbild am Heizlüfter nicht nachvollziehen.

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Das österreichische Gericht hat die Versuche der Gutachter am beschädigten Heizlüfter nicht hinterfragt, obwohl die Bilder der „ersten Stunde“ (die auch hier auf der Homepage zu sehen sind) einen intakten, wenn auch sehr verschmutzten Heizlüfter zeigen

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In Österreich wurde das Innere des Heizlüfters nie auf Öl hin untersucht, und der Richter stellte fest, dass der Heizlüfter beim Ausbau keinerlei Ölbelastung aufgewiesen hatte. Erst deutsche Behörden nehmen chemische Analysen am Heizlüfter vor und weisen Ölrückstände nach.

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Details der deutschen Öl-Analysen sechs Jahre nach der Katastrophe (der Bericht nimmt Bezug auf jene Fotos, die auf 155.at auf der Seite „Das Hydraulik-Öl“ zu sehen sind).

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